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WHO und Pandemieabkommen CA+ (4/4)

Aktualisiert: 29. Okt.

Wir schliessen diese Reihe mit einer Analyse ab, die gemeinsam mit dem unabhängigen Anwalt Henri Gendre verfasst wurde.


Hier finden Sie eine Zusammenfassung. Das Dokument kann hier heruntergeladen werden.

OMS et crises pandémiques - V3.1 de
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Ausgangslage

  • Im Dezember 2021 beschlossen die Mitgliedstaaten der WHO bei einer Sondertagung der Weltgesundheitsversammlung, ein zwischenstaatliches Verhandlungsgremium (INB1) einzurichten. Dieses sollte ein Übereinkommen, eine Vereinbarung oder ein anderes internationales Instrument der WHO, das sogenannte WHO CA+, ausarbeiten und aushandeln. Das WHO CA+ sollte vorschreiben, welche Massnahmen zu ergreifen sind und wie diese umgesetzt werden, um den Ausbruch einer Pandemie zu verhindern sowie die Gegenmassnahmen organisieren, falls eine Pandemie eintritt.

  • Gleichzeitig werden die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) aus dem Jahre 2005 verändert.

Die wichtigsten Änderungen der IGV, die derzeit diskutiert werden:

  • In Art. 3 «Grundsätze» würde die Passage «Achtung der Würde des Menschen, der Menschenrechte und Grundfreiheiten» durch die Begriffsfolge «Gerechtigkeit, Inklusion, Kohärenz und Solidarität» ersetzt bzw. ergänzt.

  • Die WHO würde eine zentrale Führungs- und Koordinierungsrolle als multilateraler Koordinierungsführer in der globalen Gesundheitssteuerung» übernehmen, wobei die Staaten «verpflichtet» wären, die für geeignet erklärten Massnahmen umzusetzen. Die Massnahmen würden damit neu rechtsverbindlich. Bisher galten sie nur als Empfehlungen.

  • Der Generaldirektor der WHO hätte nach Konsultation eines Notfallausschusses die Befugnis, allein und ohne Einspruchsmöglichkeit das potenzielle oder aktuelle Auftreten einer Gesundheitskrise von internationaler Tragweite (PHEIC) zu verkünden.

  • Die Mitgliedstaaten würden die WHO in einer solchen Krisensituation als Führungs- und Koordinierungsinstanz für Präventions- und Gegenmassnahmen anerkennen und sich verpflichten, deren Anweisungen zu befolgen; die angeordneten Massnahmen würden unverzüglich umgesetzt und von den Mitgliedstaaten gegenüber allen nichtstaatlichen Akteuren durchgesetzt.

Politische Prozesse

  • Der Bundesrat unterstützt ausdrücklich die Ausweitung der Rolle der WHO in diesem Sinne und ist bereit sich dazu zu verpflichten, die IGV effektiv und konsequent umzusetzen.

  • Der endgültige Entwurf des CA+ der WHO und der Entwurf der Änderungen der IGV 2005 sollen der 77. Weltgesundheitsversammlung im Mai 2024 zur Abstimmung über die Annahme vorgelegt werden.

  • Die Ratifizierung des CA+ der WHO und die Genehmigung der neuen, geänderten IGV würden in die Zuständigkeit der Bundesversammlung fallen, und zwar über einen Bundesbeschluss, der dem Referendum unterliegt.

  • Mit der Ratifizierung und Genehmigung würde gleichzeitig die schweizerische Gesetzgebung über Epidemien zu verändern.

Herausforderungen

Die aktuellen Entwürfe des CA+ der WHO und der Änderungen der IGV 2005 beinhalten einen Paradigmenwechsel.

  • Während die WHO bislang eine freiwillige Vermittlerrolle im Dienste der Mitgliedstaaten innehatte, bekämen diese nun zum Vollstreckungsbeamten rechtlich bindender Entscheidungen eines internationalen Gremiums, das nicht demokratisch gewählt und grösstenteils vom Privatsektor finanziert wird.

  • Die von der WHO verordneten Gesundheitsmassnahmen hätten zur Folge, dass die Mitgliedstaaten ihre Souveränität im Gesundheitsbereich aufgeben, die unveräusserlichen Grundrechte ihrer Staatsangehörigen erheblich beeinträchtigen, die Verantwortung für ihre Gesundheit abgeben und die Autonomie der medizinischen Fachkräfte bei der Verschreibung von Behandlungen in nicht hinnehmbarer Weise einschränken würden.

PS. Als Antwort auf dieser Motion (https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20233910) sagt der Bundesrat Folgendes:

"Bei jedem neuen völkerrechtlichen Vertrag wird sorgfältig geprüft, ob dieser dem Parlament zur Genehmigung zu unterbreiten ist und gegebenenfalls dem Referendum unterstellt wird."

"Die Schweiz wird auch künftig eigenständig über ihre nationale Gesundheitspolitik und nationale Massnahmen entscheiden."



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